AGB - Allgemeine Geschäftsbedienungen
1. Allgemeine Vertragsbestimmungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen „Primedion GmbH“ und ihren Kunden. Sofern die Offerte von „Primedion GmbH“ abweichende Regelungen enthält, gehen diese vor.
1.2 “Primedion GmbH“ produziert audiovisuelle Produkte (Videos, Fotografien, Grafik etc., nachfolgend „Produkte“) und berät Kunden bei der Erstellung solcher Produkte. Sie erstellt auch Webseiten (Webdesign), sowie bietet sie Web- und Mail-Hosting sowie Domain-Registration an. Alle Lieferungen, Leistungen und Offerten „Primedion GmbH“ erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser AGB. Abweichende Bestimmungen des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich mit „Primedion GmbH“ vereinbart worden sind.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert und erlangen keine Gültigkeit für die vertragliche Beziehung zwischen „Primedion GmbH“ und dem Kunden. Dies gilt auch für den Fall, dass „Primedion GmbH“ solchen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
1.4 Anpassungen – „Primedion GmbH“ behält sich vor, Vertragsbestandteile oder die AGBs im Ganzen an sich ändernde Gegebenheiten anzupassen. Diese Anpassungen müssen jedoch schriftlich mitgeteilt werden und der Kunde hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung ohne Kostenfolge zu kündigen. Massgeblich sind jeweils die aktuellen, auf der Webseite von „Primedion GmbH“ publizierten AGBs. Dem Kunden steht das Recht zu auf eine ausserordentliche Kündigung mit einer anteilsmässigen Rückerstattung vorausbezahlter Kosten für die restliche Vertragsdauer, insofern er glaubhaft machen kann, dass ihn diese Anpassungen zum Zeitpunkt des Vertrages abgehalten hätten, auf den Vertrag einzugehen, oder die AGBs Regelungen enthalten, die als besonders aussergewöhnlich zu qualifizieren sind, die der Kunde nicht erwarten konnte.
2. Vertragsabschluss
2.1 “Primedion GmbH“ erstellt auf Wunsch eine Offerte. Die Offerte hat eine Gültigkeit von 14 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Offerte ungültig und muss neu angefragt werden.
2.2 Bestellungen von Kunden sind verbindliche Offerten, deren Annahme seitens „Primedion GmbH“ durch ausdrückliche Auftragsbestätigung oder konkludent durch Auslieferung der bestellten Produkte an den Kunden erfolgen
3. Zahlung
3.1 Preise – Es gelten die auf dem Vertrag und der Webseite ersichtlichen Preise für die Erstellung der Produkte, Webseiten und für die jährlichen Kosten, sowie die Konditionen der AGB’s. Jegliche weiteren Tätigkeiten, welche nicht ausdrücklich im Paketpreis inbegriffen sind, werden im Stundensatz von CHF 150.- pro Stunde ausgeführt. Der Stundensatz für Fotografie / Videoaufnahmen beträgt CHF 190.- / 240.- pro Stunde (In diesem Stundensatz sind sämtliche Leistungen inkludiert. insbesondere die Miete des benötigten Equipments). Jegliche Erweiterungen, Anpassungen oder anderweitige Tätigkeiten erfolgen nach demselben Stundensatz, wenn nicht anders schriftlich vermerkt.
3.2 Rechnungen sind innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum in der in Rechnung gestellten Währung zur Zahlung fällig. Ab dem 31. Tag nach Rechnungsstellung schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 5% p.A. sowie eine Entschädigung von 30 CHF für die entstandenen Kosten. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3.3 Jährliche Kosten – Die jährlichen Kosten treten ab dem Datum der Vertragsunterzeichnung in Kraft, sofern nicht anders schriftlich festgehalten wird. Die Kosten fallen unabhängig von der tatsächlichen Nutzung oder Teilnutzung an. „Primedion GmbH“ ist berechtigt, den Betrag in Rechnung zu stellen, auch wenn die Webseite nicht aufgeschaltet wird oder werden soll.
3.4 Übersteigt die vereinbarte Entschädigung CHF 1’000.–, gelten mangels anderer Vereinbarung folgende Zahlungsmodalitäten und Fälligkeiten: Bei einem Gesamtbetrag von CHF 1’000.- sind 50% sofort nach Vertragsabschluss fällig, und die restlichen 50% sind nach Abschluss der Arbeit bzw. Übergabe an den Kunden zu begleichen. Übersteigt die vereinbarte Entschädigung CHF 10’000.–, erfolgt die Zahlung in drei Tranchen: 1/3 des Gesamtbetrags ist sofort nach Vertragsabschluss fällig, ein weiteres 1/3 nach Abschluss der Hälfte der Arbeit, und die verbleibenden 1/3 sind nach Abschluss der gesamten Arbeit bzw. Übergabe an den Kunden zu entrichten.
3.5 Vertragsdauer – Sofern nicht anders festgehalten, beträgt die initiale Vertragslaufzeit für Webseiten (Server Hosting sowie Domain) drei Jahre. Die Vertragslaufzeit wird automatisch um jeweils ein weiteres Jahr verlängert, sofern nicht 30 Tage vor Ablauf des Vertrages eine briefliche, eingeschriebene Kündigung einer der beiden Vertragsparteien vorliegt. Mit dem Ablauf des Vertrages gehen alle von „Primedion GmbH“ getätigten Erzeugnisse zu „Primedion GmbH“ zurück und Hosting-Dienstleistungen wie Domains, Webseite und E-Mails werden eingestellt. Mit der Kündigung entfallen alle Support-Leistungen. Der Vertrag läuft erst nach Ablauf der Kündigungsfrist aus.
3.6 Ratenzahlung – Wenn der Kunde eine Ratenzahlung wünscht und es keine berechtigten Gründe gibt, diese zu verweigern, wird „Primedion GmbH“ dem Kunden eine Ratenzahlung gewähren. Für die Verwaltung und Bearbeitung der Ratenzahlung darf „Primedion GmbH“ zusätzliche Gebühren erheben, die den tatsächlichen administrativen Aufwand widerspiegeln. Aus einer einmalig gewährten Ratenzahlung oder einem Zahlungsaufschub können keine Rechte für weitere Fälle abgeleitet werden.
3.7 Zahlungsverzug – Im Falle eines Zahlungsverzugs kann „Primedion GmbH“ Mahngebühren erheben, die den tatsächlichen Verwaltungsaufwand widerspiegeln. Die ersten Reminder sind kostenfrei. Ab der dritten Mahnung kann „Primedion GmbH“ CHF 30.- erheben. Ab diesem Zeitpunkt sind zusätzlich 5% Verzugszins p.A. geschuldet. Wenn „Primedion GmbH“ mit einem Inkassobüro zusammenarbeitet, darf sie dem Kunden eine angemessene Gebühr für die Übergabe der Forderung an das Inkassobüro in Rechnung stellen. Wenn der Kunde zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig wird, ist „Primedion GmbH“ berechtigt, die offenen einmaligen und/oder jährlichen Beträge oder Vergütungen für sonstige Dienstleistungen vorzeitig, auch als Akontozahlung, einzufordern.
3.8 Wenn der Kunde in Verzug gerät, darf „Primedion GmbH“ ohne weitere Formalitäten alle weiteren Leistungen einstellen und alle Rechte an den Produkten behalten, bis der Kunde die vollständige Zahlung geleistet hat (Ziff. 10.1). „Primedion GmbH“ darf auch alle verbundenen Verträge sofort aufheben und Schadenersatz fordern. Der Kunde verzichtet auf jegliche Ersatzansprüche aufgrund dieser Leistungseinstellung.
4. Leistungen „Primedion GmbH“
4.1 Die Entschädigung für die Leistungen von „Primedion GmbH“ erfolgt nach dem tatsächlich erbrachten Zeitaufwand und unter Berücksichtigung eines individuell vereinbarten Stundensatzes. Das in der Offerte genannte Honorar ist eine Aufwandsschätzung und exklusive Mehrwertsteuer sowie allfälliger Auslagen oder Spesen.
4.2 In den Aufwandschätzungen durch „Primedion GmbH“ sind maximal zwei Korrekturen enthalten. Weitere Anpassungen sind nach dem individuell festgelegten Stundensatz zu entschädigen. Bei fehlender Vereinbarung beträgt der Stundensatz CHF 150.- (zuzüglich Auslagen und Spesen).
4.3 Die von „Primedion GmbH“ genannten Lieferfristen sind Richtzeiten und nicht bindend. Jede Haftung für Verzögerungen wird hiermit ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von „Primedion GmbH“ vor.
4.4 Alle Kosten für die Lieferung des Produkts oder Versicherungsprämien für Risiken im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung sind vom Kunden zu tragen, sofern nicht anders vereinbart.
4.5 Sofern nicht anders vereinbart, betragen die Zuschläge für Überstunden für die 10. und 11. Stunde 25%, für die 12. und 13. Stunde 50%, für die 14. und 15. Stunde 100% und ab der 16. Stunde 150%. Überstunden werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zwischen den Parteien geleistet.
5. Rechte und Pflichten des Kunden
5.1 Auftragsvorbesprechung – Die erste Besprechung (Kontaktaufnahme, Offerten-Gespräch) für einen Gestaltungsauftrag ist kostenfrei und unverbindlich für beide Parteien.
5.2 Kostenloser Support – Der Kunde hat, bezogen auf das von ihm bezogene Produkt von „Primedion GmbH“, im Rahmen des branchenüblichen, das Recht auf kostenlosen telefonischen und schriftlichen Support gemäss den Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts. „Primedion GmbH“ behält sich vor, aufwendige Anpassungen zum üblichen oder reduzierten Stundenansatz in Rechnung zu stellen. „Primedion GmbH“ ist nicht verpflichtet, Support-Leistungen zu erbringen, wenn solche mit unangemessenem Aufwand verbunden sind. Dies kann insbesondere bei älteren Kundensystemen der Fall sein, deren Anpassung an aktuelle Betriebssysteme und Programmstrukturen nur unter erschwerten Umständen, wenn überhaupt, möglich ist.
5.3 Inhaltsanpassungen – „Primedion GmbH“ kann dem Kunden die Möglichkeit anbieten, eigene Inhalte auf seiner Webseite selbständig zu verändern und zu verfassen. Der Kunde erklärt sich einverstanden, seine Inhalte zu veröffentlichen ohne vorherige Prüfung durch „Primedion GmbH“. Allfällige Wiederherstellungsaufwände aufgrund unsachgemässer Änderungen, insbesondere daraus folgendem Datenverlust, können von „Primedion GmbH“ in Rechnung gestellt werden.
5.4 Mitwirkungspflicht – Der Kunde ist verpflichtet, sich aktiv an der Fertigstellung der Webseite zu beteiligen. Kunden verpflichten sich, alles zur Aufschaltung der Webseite benötigte Material in einem angemessenen Zeitraum zu liefern. Für den Fall, dass der Kunde dieser Obliegenheit nicht nachkommt, verpflichtet er sich, die vollständigen Erstellungskosten zu begleichen. Dies gilt auch für den Fall, dass schriftlich vereinbart wurde, dass eine (Teil-) Zahlung erst bei Aufschaltung erfolgt. Dem Kunden ist eine angemessene Frist zur Nachlieferung des offenen Materials zu gewähren, wobei während dieser Zeit die Rechnung ausgesetzt wird. Die angemessene Frist zur Nachlieferung wird in der Regel auf 30 Tage angesetzt.
5.5 Gestaltung – Die Design-Grundlage und damit Aufwandgrundlage bildet das bei Vertragsunterzeichnung vorgezeigte Layout, sofern vorhanden. Sollte es nach Vertragsunterzeichnung zu kundenseitig gewünschten Anpassungen kommen, liegt es im Ermessen von „Primedion GmbH“, Kulanzanpassungen auszuführen. Allfällige Anpassungswünsche sind innerhalb von 10 Tagen ab Online-Schaltung der Webseite anzubringen, ansonsten werden weitere Leistungen, wenn überhaupt möglich und nicht mit unangemessenem Aufwand verbunden, nach Ermessen von „Primedion GmbH“ zum üblichen oder reduzierten Stundensatz abgerechnet.
5.6 Printwaren – „Primedion GmbH“ übernimmt keine Haftung für Farbabweichungen bei Druckprodukten wie Broschüren, Flyern oder Visitenkarten. Sofern gröbere Abweichungen vorliegen, obliegt es dem Kunden, mit dem von „Primedion GmbH“ ausgewählten Druckpartner über einen Neudruck zu verhandeln. Mit der Freigabe zur Produktion bestätigt der Kunde, dass alle auf den Druckprodukten abgebildeten Informationen wie Texte und Kontaktdaten korrekt sind und dass der Kunde die Druckprodukte auf Rechtschreibfehler und andere Fehler geprüft hat. „Primedion GmbH“ übernimmt keine Haftung für Lieferverzögerungen, die durch den Druckanbieter oder Dritte verursacht wurden. Dem Kunden werden nur Nutzungsrechte an den Druckerzeugnissen eingeräumt, die auf den Vertragszweck beschränkt sind. Offene Daten, wie Rohdaten, sind nicht im Lieferumfang enthalten. Alle Urheberrechte bleiben ausschliesslich bei „Primedion GmbH“.
5.7 Rechte Dritter / Copyright – Der Kunde ist verpflichtet, Texte, Grafikdesigns und andere Inhalte wie Audio- und Bilddaten auf bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und gegebenenfalls die notwendigen Genehmigungen zur Verwendung einzuholen. Der Kunde trägt somit die volle Verantwortung für die von ihm bereitgestellten Inhalte jeder Art, einschliesslich der Haftung für Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen. Ausgenommen davon sind Inhalte, die von „Primedion GmbH“ beschafft wurden. Der Kunde stellt „Primedion GmbH“ von allen Ansprüchen frei, die Dritte aufgrund eines Verhaltens erheben, für das der Kunde gemäss dem Vertrag verantwortlich ist. Der Kunde trägt auch alle etwaigen Kosten für die Rechtsverfolgung.
5.8 Verzögerungen – „Primedion GmbH“ ist bestrebt, Liefertermine einzuhalten. Wenn dies nicht der Fall ist, ist „Primedion GmbH“ eine angemessene Frist zur Nachlieferung zu gewähren. „Primedion GmbH“ haftet nicht für etwaige Schäden und Folgeschäden, die aus einer Verzögerung entstehen, insbesondere auch bei Leistungen, an denen Drittparteien beteiligt sind.
5.9 Adressdaten – Der Kunde verpflichtet sich, „Primedion GmbH“ innerhalb von 14 Tagen über Adressänderungen (z. B. E-Mail, Firmensitz, Telefonnummer) zu informieren. „Primedion GmbH“ ist nicht verpflichtet, selbst Nachforschungen zur Korrektur dieser Daten durchzuführen. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch falsche Adressdaten entstehen, wie z. B. Mahngebühren aufgrund nicht zustellbarer Rechnungen.
5.10 Weitere Sorgfaltspflichten des Kunden – Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten zu seinem Benutzerkonto und/oder seiner Homepage sorgfältig aufzubewahren und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen. Der Kunde haftet für sämtliche Aktivitäten, die über sein Benutzerkonto und/oder seine Homepage ausgeführt werden. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von „Primedion GmbH“ gestattet. Bei Verdacht auf missbräuchliche Verwendung der Zugangsdaten ist der Kunde verpflichtet, „Primedion GmbH“ unverzüglich darüber zu informieren.
6. Rechte und Pflichten „Primedion GmbH“
6.1 „Primedion GmbH“ behält sich das Recht vor, Weisungen abzulehnen, die vom ursprünglich vereinbarten Konzept abweichen oder die künstlerische Freiheit so einschränken, dass sie mit den Grundsätzen der „Primedion GmbH“ nicht vereinbar sind (siehe dazu Ziff. 11.1). Dies ist nur zulässig, wenn die Abweichung wesentlich ist und der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat.
6.2 Die Lieferung der Leistungen erfolgt durch Zurverfügungstellung der Produkte online (z.B. in der Cloud) oder durch Übergabe der physischen Gegenstände an den Kunden oder deren Vertreter.
6.3 „Primedion GmbH“ hat keine Verpflichtung, die Produkte verfügbar zu halten oder sicher zu verwahren oder zu speichern. Die Archivierung der Produkte des Kunden liegt in der Verantwortung des Kunden.
6.4 Browserkompatibilität – „Primedion GmbH“ passt Webseiten grundsätzlich fortlaufend an neue Versionen von Browsern an, soweit dies zumutbar und nicht mit unangemessen grossen Aufwendungen verbunden ist. Diese Leistung ist in den jährlichen Kosten des Service-Paket-Vertrags inbegriffen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten die Einstellungen für Desktop-Bildschirme und beinhalten keine explizite Version für Smartphones und/oder Tablets. Bei veralteten oder nicht gängigen Technologien und/oder Browserversionen, die einen Marktanteil von weniger als 3% in der Schweiz haben, kann keine Gewährleistung für eine browserkompatible Darstellung übernommen werden.
6.5 Hosting – In den jährlichen Gebühren ist inkludiert, dass „Primedion GmbH“ dem Kunden Serverspeicher für die Webseite zur Verfügung stellt. Sofern nicht anders festgehalten, richtet „Primedion GmbH“ Server mit den eigenen Grundeinstellungen und Domains auf den eigenen Namen registriert ein. Ein Umzug von einem bestehenden Hosting muss vom Kunden explizit gewünscht werden, wobei die Sorgfaltspflicht und Verantwortung für die Weiterführung allfälliger E-Mail-Accounts und bezüglich Datenübertragung beim Kunden liegen. Nicht inkludiert in den Servicepaket-Preisen sind durch „Primedion GmbH“ registrierten oder zu „Primedion GmbH“ transferierte Domain mit .ch / .li-Endungen sowie weitere oder andere Domains mit abweichenden Top-Level-Domains, für welche durch „Primedion GmbH“ allfällige zusätzliche Aufwände und wiederkehrende Registrationskosten in Rechnung gestellt werden können.
6.6 E-Mail – Sofern schriftlich nichts ausdrücklich anderes vereinbart wurde, stellt „Primedion GmbH“ dem Kunden ein kostenloses Mailhosting mit begrenztem Mailspeicher und E-Mail-Adressen zur Verfügung, wobei diesem die notwendigen technischen Zugangsdaten für das selbständige Einrichten der Adressen zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlicher Speicherplatz ist kostenpflichtig. Das Einrichten des ersten E-Mail-Accounts ist im Preis inbegriffen. Auf Wunsch installiert „Primedion GmbH“ weitere E-Mail-Accounts in üblichen E-Mailclients per Fernwartung für den Kunden, wobei dafür eine Einrichtungsgebühr erhoben wird. In Sonderfällen, wie z.B. bei der Einrichtung auf mobilen Geräten, technischen Verknüpfungen, Datenübernahme bestehender Accounts oder Nutzung spezieller E-Mailclients etc., kann keine Gewähr für die erfolgreiche Installation übernommen werden, und alle Tätigkeiten von „Primedion GmbH“ werden im Stundensatz verrechnet. „Primedion GmbH“ haftet nicht für Datenverlust, nicht erhaltene oder versendete E-Mails von E-Mail-Accounts oder Kontaktformularen und kann Spam nicht vollständig abhalten. Im Weiteren wird jede Haftung für Beeinträchtigungen durch Schadsoftware abgelehnt.
6.7 Suchmaschinen – „Primedion GmbH“ meldet die Internetseite des Kunden bei verschiedenen Suchmaschinen und Linkverzeichnissen an und erstellt und verwaltet Google Ads Kampagnen. „Primedion GmbH“ garantiert dem Kunden dabei in keiner Weise eine bestimmte Positionierung in Suchmaschinen, da diese von zahlreichen Faktoren abhängt, auf die „Primedion GmbH“ keinen Einfluss hat. „Primedion GmbH“ behält sich vor, einen Teil des Kampagnenbudgets für eigene Aufwände zu verwenden. Der Kunde anerkennt, dass „Primedion GmbH“ nicht alle Suchmaschinentätigkeiten offenlegt, da die darin enthaltenden Massnahmen Know-how und geistiges Eigentum von „Primedion GmbH“ darstellen. „Primedion GmbH“ entscheidet, welche Massnahmen im Einzelfall umgesetzt werden. Auf Kundenwunsch hin zusätzlich getätigte Massnahmen können kostenpflichtig sein. Nicht in den jährlichen Kosten enthalten sind Arbeiten für die Zusammenarbeit mit allenfalls externen Unternehmen in Zusammenhang mit Suchmaschinenoptimierung.
6.8 Bildmaterial – Bei fehlendem Bildmaterial kann „Primedion GmbH“ auf Wunsch und Kosten des Kunden passende Stockfotos einkaufen für die Erstellung der Webseite. Ein allfälliges kostenloses Fotoshooting ist inklusive, sofern dies schriftlich auf dem Vertrag festgehalten wurde und stattfindet im Zusammenhang mit einem regulären Beratungstermin, der der Webseitenfertigstellung dient. Die Verwendung der von „Primedion GmbH“ eingebrachten Bilder hat ausschliesslich auf der Webseite zu erfolgen.
6.9 Eigenwerbung – Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass „Primedion GmbH“ die für den Kunden erstellten Grafiken, Webseiten usw. bei Bedarf als Referenz in ihrer Webseite ausstellt. Der Kunde gestattet „Primedion GmbH“, einen Link auf die eigene Webseite anzubringen. In der Regel platziert „Primedion GmbH“ einen Link im Impressum der Webseite oder platziert das „Primedion GmbH“ -Logo kommentarlos im unteren Adressbalken der Webseite und verlinkt dieses auf die eigene Webseite.
6.10 Projektausführung – „Primedion GmbH“ kann sich bei Unzufriedenheit des Kunden mit dem zugeteilten Webberater/in grundsätzlich bereit erklären, einen anderen Berater zur Verfügung zu stellen oder die Pflichten von „Primedion GmbH“ über das Support-Team abzuwickeln, um eine optimale Projektbetreuung gewährleisten zu können. Bei übermässigem Aufwand oder bei Unstimmigkeiten mit dem Kunden darf „Primedion GmbH“ diesen an einen anderen Mitarbeiter weiterleiten.
6.11 Urheberrechte – Die Urheber- und sonstiger Rechte aller durch „Primedion GmbH“ getätigten Arbeiten liegen zeitlich, inhaltlich und örtlich unbeschränkt ausschliesslich bei „Primedion GmbH“ , bilden also deren geistiges Eigentum. Darunter fallen insbesondere alle textlichen, fotografischen, grafischen und sonstigen Erzeugnisse, welche von „Primedion GmbH“ hervorgebracht wurden. Deren Weiterverwendung bedarf einer ausdrücklichen, einzelfallbezogenen schriftlichen Genehmigung durch „Primedion GmbH“. „Primedion GmbH“ behält sich vor, in solchen Fällen zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen. Insbesondere der Programmiercode, die Benutzeroberfläche und die FTP Daten-Struktur sowie Datenbankstrukturen von den durch „Primedion GmbH“ geschaffenen Seiten sind deren geistiges Eigentum, und können unter keinen Umständen weitergegeben, zu vertragsfremden Zwecken genutzt oder bearbeitet werden.
6.12 Gewährleistung bei Mängeln – „Primedion GmbH“ verpflichtet sich, den Auftrag mit angemessener, branchenüblicher Sorgfalt auszuführen und verpflichtet sich bei Vorliegen relevanter Mängel zur kostenlosen Nachbesserung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (insbesondere, wenn eine solche nicht oder nur mit unzumutbar grossem Aufwand möglich wäre) kann der Kunde, ausgenommen im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen. Bei Vorliegen eines derartigen Sachverhalts behält sich „Primedion GmbH“ vor, eine Herabminderung des vereinbarten Preises in Betracht zu ziehen.
6.13 Haftungsausschluss – „Primedion GmbH“ übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden aufgrund technischer Probleme, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehler oder sonstiger Gründe, und „Primedion GmbH“ haftet in keinem Fall für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden. Im Weiteren übernimmt „Primedion GmbH“ keine Kosten der Dienstleistungserbringung Dritter. „Primedion GmbH“ haftet auch nicht für durch eingesetzte Fremd-Programme hervorgerufene Beeinträchtigungen der Funktionalität und Schäden.
6.14 Leistungsunterbindung – „Primedion GmbH“ ist berechtigt, das Vertragsverhältnis bei Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen, ausstehender Zahlung oder sonstigen unangemessenen Verhaltensweisen des Kunden zu kündigen und sämtliche Leistungen sofort einzustellen, ohne dass sich daraus irgendwelche Ansprüche zu Gunsten des Kunden ergeben. Im Übrigen ist „Primedion GmbH“ auch berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen zu beenden. Allfällige vom Kunden bereits geleistete Vorauszahlungen des Service-Paket-Vertrages vom laufenden Vertragsjahr werden hierbei anteilig, also bezogen auf die an sich noch offene Vertragsdauer, zurückerstattet.
6.15 Geschäftsaufgabe – Insofern „Primedion GmbH“ die Geschäftstätigkeiten aufgibt, verpflichtet sie sich, dem Kunden kostenlos eine Daten-CD zu liefern mit allen relevanten Webseiten-Daten, oder diese Daten temporär in einem Cloud-Speicher zum Herunterladen zur Verfügung zu stellen. Falls dies aus technischen Gründen nicht möglich ist, verpflichtet sich „Primedion GmbH“, dem Kunden die Daten in einem anderen geeigneten Format bereitzustellen.
6.16 Datenschutz – „Primedion GmbH“ behandelt die angelieferten Daten im Einklang mit der einschlägigen Datenschutzgesetzgebung der Schweiz. Der Schutz der persönlichen Daten des Kunden und allfälliger persönlicher Daten dessen Kunden hat für „Primedion GmbH“ hohe Priorität. Die Datenschutzbestimmungen von „Primedion GmbH“ sind unter [Datenschutzerklärung] auf der Webseite einsehbar.
7. Anpassungen und Annullierungen
7.1 Die Bestellungen eines Produktes sind verbindlich gemäss Art. 55 Abs. 1 OR. „Primedion GmbH“ behält sich daher bei Anpassungen oder Annullationen das Recht vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Solche können insbesondere in Kosten für gemietetes Equipment, gebuchtes Personal oder sonstige nutzlos gewordenen Aufwendungen bestehen.
7.2 Erfolgt eine Annullation weniger als zwei Arbeitstage (48h) vor Drehbeginn/Produktion (ohne Samstag/Sonntag sowie gesetzliche Feiertage), sind ungeachtet der tatsächlich angefallenen Kosten/Spesen gemäss Art. 107 Abs. 2 OR 50% des Preises zur Zahlung fällig (Konventionalstrafe). Bei Annulation weniger als 1 Tag (24h) vor Drehbeginn / Produktion sind gemäss Art. 107 Abs. 2 OR 100% des Preises zu leisten. Erfolgt eine Anpassung (z.B. Terminverschiebung) sind die bereits angefallenen Kosten wie Miete usw. zur Zahlung fällig. Wird die Absage mehr als 3 Tage vor Drehbeginn / Produktion mitgeteilt, besteht kein Anspruch auf Entschädigung für den Lohnausfall. Zusätzlich schuldet der Kunde gemäss Art. 97 OR Schadenersatz, insbesondere alle nutzlos gewordenen Aufwendungen, welche „Primedion GmbH“ für die Produktion des Produktes entstanden sind (Material- und Raummiete, Kosten für Personal etc.).
8. Mängel, Prüfung und Rüge
8.1 „Primedion GmbH“ erbringt ihre Leistungen sorgfältig nach den geltenden Berufsregeln. Die von „Primedion GmbH“ erbrachten Leistungen und hergestellten Produkte stellen Kunst dar und unterliegen stark subjektiven Wertungen. „Primedion GmbH“ ist bestrebt, für den Kunden das bestmögliche Resultat zu erzielen. Trotzdem lässt sich nicht ausschliessen, dass dem Kunden das Projekt aus subjektiven Gründen nicht gefällt, was kein Mangel darstellt. Gleiches gilt für Einwendungen im Zusammenhang mit der künstlerischen Freiheit (z.B. gegen das Konzept, Design, den Stil etc.).
8.2 Der Kunde hat die Produkte nach Ablieferung (Ziff. 6.2) unverzüglich zu prüfen. Bei Mängeln sind diese unverzüglich und detailliert zu rügen.
8.3 Sollten Mängel bestehen, ist „Primedion GmbH“ berechtigt, nach ihrer Wahl entweder Minderung zu gewähren oder nachzubessern. Eine Ersatzvornahme ohne ausdrückliche Zustimmung von „Primedion GmbH“ ist ausgeschlossen.
9. Haftungsbeschränkung
9.1 Die Haftung von „Primedion GmbH“ ist auf 25% des vereinbarten Honorars gemäss der Aufwandschätzung beschränkt. „Primedion GmbH“ haftet auch nicht für Zufälle (einschliesslich Verzugsfällen) oder höhere Gewalt. Weiterhin wird die Haftung von „Primedion GmbH“ für leichte und mittlere Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gelten auch Computerviren, Würmer oder andere Arten von Malware.
9.2 Die Haftung von „Primedion GmbH“ für Hilfspersonen wird auch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Bei Angestellten gemäss Artikel 101 Absatz 3 OR wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
10. Rechte an den Produkten und Nutzungsrecht
10.1 Das Eigentum und alle immateriellen Rechte an den Produkten und Arbeitsergebnissen (Urheberrechte sowie sonstigen Immaterialgüterrechte), die im Zusammenhang mit der Beauftragung entstanden sind, verbleiben bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Entschädigung für das Produkt bei „Primedion GmbH“. „Primedion GmbH“ ist berechtigt, die entsprechenden Arbeitsergebnisse bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.
10.2 Mit Zahlung gehen das Eigentum an allfälligen Datenträgern oder physischen Arbeitsergebnissen sowie das Nutzungsrecht an den immateriellen Rechten, die im Rahmen des Auftrags entstanden sind, soweit auf den Kunden über, als dies beim Vertragsabschluss vereinbart worden ist. Mangels Vereinbarung verbleiben alle Rechte, die nicht explizit auf den Kunden übertragen worden sind, bei „Primedion GmbH“.
10.3 “Primedion GmbH“ ist in jedem Falle berechtigt, die im Rahmen des Auftrags produzierten audiovisuellen Werke (Film, Fotografien etc.) als Showreel oder als Eigenwerbung zu verwenden und für diesen Zweck entsprechend anzupassen. Der Kunde räumt „Primedion GmbH“ alle dafür nötigen Nutzungsrechte zeitlich und räumlich unbegrenzt ein, sofern nicht anders vereinbart. Der Kunde hat jedoch das Recht, gegen eine angemessene Vergütung und im Rahmen des vertraglich vereinbarten Nutzungszwecks ebenfalls auf die Arbeitsergebnisse zurückzugreifen. Eine anderweitige Nutzung bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von „Primedion GmbH“.
11. Beendigung
11.1 “Primedion GmbH“ ist berechtigt, die Zusammenarbeit jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu beenden. In diesem Fall wird der Kunde für bereits erbrachte Leistungen gemäss der Aufwandschätzung bezahlen. Wenn die Beendigung durch das Verschulden des Kunden erfolgt, hat dieser „Primedion GmbH“ für den dadurch entstandenen Schaden zu entschädigen.
11.2 Eine Kündigung des Vertrags durch den Kunden bedarf der schriftlichen Zustimmung von „Primedion GmbH“. Bei Vertragsauflösung durch den Kunden ohne wichtigen Grund wird eine Entschädigung für bereits erbrachte Leistungen gemäss der Aufwandschätzung fällig.
11.3 Im Falle einer Beendigung oder Kündigung des Vertragsverhältnisses sind beide Parteien verpflichtet, die Herausgabe aller zur Erfüllung des Auftrags überlassenen Gegenstände oder Unterlagen zu gewährleisten.
12. Konventionalstrafe
12.1 Die Nutzung der Arbeitsergebnisse ausserhalb des vereinbarten Zweckes ohne ausdrückliche Zustimmung der „Primedion GmbH“ ist verboten. Ein Verstoss gegen diese Bestimmung berechtigt „Primedion GmbH“ zur Geltendmachung eines angemessenen Schadensersatzes. Der Schadensersatzanspruch wird auf CHF 5’000 begrenzt, sofern keine höheren Schäden nachweisbar sind. Eine Fortsetzung der Verletzung führt zu einer wöchentlich fortgesetzten Schadenersatzforderung. Die Zahlung der Konventionalstrafe oder Schadenersatzforderung befreit den Kunden nicht von der Einhaltung seiner Pflichten.
13. Weitere Bestimmungen
13.1 Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag ist ohne ausdrückliche Zustimmung von „Primedion GmbH“ nicht zulässig. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Vertragsparteien ist der Sitz von „Primedion GmbH“ in der Schweiz.
13.2 Der Kunde verzichtet auf jede Verrechnung gegenüber „Primedion GmbH“ sowie darauf, seine Forderungen gegenüber „Primedion GmbH“ an Dritte abzutreten, es sei denn, er hat die ausdrückliche Zustimmung von „Primedion GmbH“ .
13.3 Mitteilungen sind schriftlich an „Primedion GmbH“, Zollstrasse 14, 8219 Trasadingen oder per E-Mail an info@primedion.com zu richten. Die Mitteilung an den Kunden erfolgt an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse.
13.4 Alle Rechtsverhältnisse zwischen „Primedion GmbH“ und dem Kunden unterliegen materiellem Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
13.5 Für die gerichtliche Beurteilung aller Streitigkeiten zwischen dem Kunden und „Primedion GmbH“ sind ausschliesslich der ordentlichen Gerichte am Sitz von „Primedion GmbH“ zuständig. Eine Klage von „Primedion GmbH“ am Sitz/Wohnsitz des Kunden ist zulässig, sofern dies gesetzlich vorgesehen ist.
14. Personal
14.1 Das Personal des Dienstleisters ist mit allen Informationen über die Produktion zu informieren. Weiter muss über die zu erwartende Produktionszeit, den Start und das Ende, informiert werden. Bei einer auswärtigen Übernachtung ist kameramann.ch GmbH und dessen Crew im Voraus zu informieren. Wenn die Übernachtung nicht in einem Einzelzimmer stattfindet, muss zuvor das Einverständnis der Crew eingeholt werden.
14.2 Spesen
Bei Produktionen, ausserhalb der Studios des Dienstleisters, werden folgende Spesen fällig:
Frühstück
Wenn im Hotel kein Frühstück zur Verfügung steht oder ein Dreh vor 07.00 Uhr beginnt, verrechnen wir CHF 12.50 pro Person und Tag.
Lunch
Wenn die Produktion keine ordentliche Mahlzeit bezahlt oder zur Verfügung stellt, verrechnen wir pauschal CHF 35.00 pro Person und Mahlzeit.
Nachtessen
Wenn die Crew auswärts übernachtet und keine ordentliche Mahlzeit bezahlt oder zur Verfügung gestellt wird, verrechnen wir pauschal CHF 35.00 pro Person und Mahlzeit. Die gleiche Regelung gilt, wenn die Crew einen Schnitt leistet und während der Produktion ein Nachtessen einnimmt und anschliessend weiter arbeitet.
14.3 Arbeitszeiten
14.3.1 Ordentliche Schnitttage dauern maximal 8 Stunden (plus 1 Stunde Pause). Anschliessend beginnt die Überzeit. Pro angefangene Überstunde wird der vereinbarte Tagespreis mit einem Aufschlag von 12.5% verrechnet. Nach 12 Stunden verrechnen wir 15% Aufschlag pro angefangene Überstunde.
14.3.2 Postproduktions-Dienstleistungen werden im Stundentakt verrechnet.
14.3.3. Vorbereitungszeiten werden zu normalen Ansätzen verrechnet. Dazu gehört das Einholen von Grafiken, CD/CI, Schrift Typos, sowie Vorbesprechungen, das Lesen von Drehbüchern, Beratung des Produzenten, sowie andere mit der Produktion in Verbindung stehende Arbeiten, welche vom Auftraggeber erwartet oder in Auftrag gegeben werden.
Diese AGB wurde zuletzt aktualisiert am 02. Januar 2024.